Update 2: Umgang des Kirchenkreises mit Corona

Dienstag, 17. März 2020, 16 Uhr

Glockenläuten zum persönlichen Gebet - eine Möglichkeit. Glockenturm Christuskirche St. Tönis. Foto: Bettina Furchheim

Wir hoffen, Ihnen damit etwas Orientierung zu geben für die Gestaltung des Gemeindelebens und für das Krisenmanagement während der Corona-Virus uns in Schach hält„, erklärt Superintendentin Dr. Barbara Schwahn in ihrem Schreiben zu den Abstimmungen an die Pfarrer/innen und Gemeinden heute nachmittag.

1. Gottesdienste müssen bis auf Weiteres aufgrund der staatlichen Vorgaben ausfallen. Dies ist unser kirchlicher Beitrag, um die Eindämmung der Pandemie zu unterstützen.

2. Da gerade Versammlungsorte gemieden werden sollen, empfehlen wir, aus Solidarität mit unseren älteren und vorbelasteten Gemeindegliedern die Kirchen geschlossen zu halten.

3. Es gibt den Vorschlag mindestens einen wöchentlichen Gottesdienst pro Kirchenkreis (ohne Gemeinde) zu streamen, um zusätzlich zum Angebot in den Medien ein lokales Angebot zu haben. 

4. Ideenbörse für Alternativen zu Gottesdiensten: Die Landeskirche richtet hierzu eine Ideenbörse ein. Von Seiten des Kirchenkreises arbeiten wir an einer Kirchenkreis-Plattform in der EkiR-Cloud, die dem Austausch über Ideen der Gemeinden dienen soll, um bei allem Abstandhalten zu signalisieren, dass Kirche/Gemeinde weiterhin da ist. Näheres zu beidem folgt.

5. Die Einführung der Presbyterien am 22. und 29. März entfällt. Laut Beschluss des Landeskirchenamtes und infolge des Kreissynodalvorstands des Kirchenkreises Krefeld-Viersen müssen die neuen Presbyterien (Entscheidung bis zum 31. Mai 2020 befristet) nicht in einem Gottesdienst eingeführt werden.  Die Presbyter/innen sollen bei den Presbyteriumsvorsitzenden ihr Gelübde in schriftlicher oder telefonischer Form ablegen und gelten damit als eingeführt. Die Bekanntgabe erfolgt per Aushang und bei Wiederaufnahme der Gottesdienste in den Abkündigungen. Eine Bestätigung des Gelübdes kann ebenfalls in einem Gottesdienst später im Jahr erfolgen. 

6. Beerdigungen: Die Friedhofshallen werden in diesen Tagen geschlossen. Trauerfeiern können im kleinen Kreis unter Einhaltung gebührenden Abstands (in Krefeld ohne Personenbeschränkung, andernorts bis zu zehn Personen) im Freien stattfinden. Möglicherweise könnten nach Beendigung der Krise Gottesdienste ähnlich denen am Ewigkeitssonntag angeboten werden. Eine einheitliche Regelung landeskirchenweit wird angestrebt.

7. Trauungen und Taufen: Auch hier gilt das Verbot von Gottesdiensten. Beides ist zu verschieben, außer in Notfällen. Dann mit nicht mehr als zehn Menschen im Freien, entsprechend der Regelung für Beerdigungen. Bei Ausnahmeregelungen ist daran zu denken, dass auch Pfarrerinnen und Pfarrer sich jedes Mal einem besonderen Risiko aussetzen, sich anzustecken.
 
8. Konfirmationen: Alle Gliedkirchen der EKD verschieben die Konfirmationen. Es wird vorgeschlagen, neue Termine erst für nach den Sommerferien 2020 zu suchen.

9. Gottesdienste in der Karwoche und an Ostern: Für die Kar- und Osterwoche wird EKD-weit intensiv an besonderen Gottesdienstformaten und -angeboten abseits von Gottesdiensten in der Kirche gearbeitet. Beispielsweise: Glockenläuten, das statt zu einem öffentlichen Gottesdienst zur persönlichen Andacht einlädt. Oder: Gemeinsame kleine Liturgie per Handzettel oder Internet zur Verfügung stellen. 

10. Durchführung von Sitzungen: Alternativen zu Präsenzsitzungen sind Video-Konferenzen oder Telefonkonferenzen. Darüber ist vor allem für die Presbyteriumssitzungen Gebrauch zu machen. Der KSV wird so verfahren.

Ich wünsche Ihnen Gelassenheit, Zuversicht und Gottvertrauen, 7 Wochen ohne Pessimismus, und uns allen, dass wir möglichst gesund bleiben„, schreibt die Superintendentin in ihrem Brief.

 

  • 17.3.2020
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