Recht auf selbst bestimmtes Sterben?

Podiumsdiskussion zu menschenwürdigem Sterben

Medizin kann heute oft Leben retten und Lebensqualität zurückbringen. In manchen Fällen  kann die Ausschöpfung aller medizinischen Möglichkeiten jedoch auch das Leiden verlängern. Dann sind von Betroffenen und Angehörigen Entscheidungen von medizinischer, rechtlicher und ethisch-religiöser Tragweite zu treffen.

Wie kann man damit umgehen? Nach welchen Kriterien sollte man entscheiden? Der katholische und der evangelische Seelsorger am Allgemeinen Krankenhaus (AKH) Viersen und der katholische Seelsorger am St. Irmgardis Krankenhaus in Süchteln laden zu einer Podiumsdiskussion zu diesen und vielen weiteren Fragen am Donnerstag, 19. Mai 2022, 19 Uhr, in den Saal der evangelischen Kirchengemeinde Viersen, Königsallee 26, in Viersen ein. Der Eintritt ist frei.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar, so steht es in unserem Grundgesetz“, betonen die Seelsorger Martin Alfing, Joerg Geyer und Hans-Jürgen Paulus. Aus diesem Recht auf Leben folge aber auch das Recht auf selbstbestimmtes, würdevolles Sterben. Doch wie sieht es mit der Selbstbestimmung in der letzten Lebensphase aus? Und wie ist es zu beurteilen, wenn ein Mensch aus freier Entscheidung aus dem Leben scheiden möchte – womöglich mit ärztlichem Beistand? „Darüber wollen wir reden“, so die Seelsorger.

Bei der von Hans-Jürgen Paulus und Joerg Geyer moderierten Podiumsdiskussion werden Prof. Dr. Elmar Nass, Lehrstuhl Christliche Sozialwissenschaften und gesellschaftlicher Dialog, Kölner Hochschule für Katholische Theologie, Richter a. D. Reiner Rohde aus Viersen, Karin Meincke, Verein „Die Wiege“, Leiterin des Projektes „Da Sein“, Dr. Erwin Dohmann, Anästhesist und leitender Oberarzt der Intensivstation im AKH Viersen, sowie Seelsorger Martin Alfing das Thema Selbstbestimmung in der letzten Lebensphase aus verschiedenen Perspektiven diskutieren.

 

 

 

  • 11.5.2022
  • Allgemeines Krankenhaus Viersen GmbH
  • Red