Ergebnisse der Landessynode

  • 26.01.2026

Evangelische Kirche im Rheinland stellt Weichen für die Zukunft

Die Evangelische Kirche im Rheinland richtet sich finanziell und strukturell neu aus. Die Landessynode hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem bis 2030 Nettoeinsparungen von 30,7 Millionen Euro im landeskirchlichen Haushalt umgesetzt werden. Hintergrund sind sinkende Mitgliederzahlen, steigende Kosten sowie das Ziel, kirchliche Arbeit langfristig unabhängiger von der Kirchensteuer zu gestalten. Maßgeblich für die Finanz- und Strukturreformen sind die Leitlinien: Nähe zu den Menschen, Orientierung am christlichen Auftrag, flexible kirchliche Formen und ein effizienter Einsatz der vorhandenen Ressourcen.

Was die Ergebnisse für den Kirchenkreis Krefeld-Viersen bedeuten

Für den Evangelischen Kirchenkreis Krefeld-Viersen bringen die Beschlüsse vor allem mehr Planungssicherheit bei wachsender Eigenverantwortung. Die Einsparungen betreffen ausschließlich den landeskirchlichen Haushalt, wirken sich jedoch mittelbar auf Kirchenkreise und Gemeinden aus – etwa durch veränderte Förderstrukturen oder steigende Umlagen für Versorgung und Beihilfe. Gleichzeitig eröffnen Innovationsbudgets und Prüfaufträge neue Spielräume, um kirchliche Arbeit vor Ort weiterzuentwickeln und an regionale Bedarfe anzupassen.

Vereinfachungen bei Presbyteriumswahlen

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf strukturellen Entlastungen für die Gemeinden. Das Presbyteriumswahlgesetz soll grundlegend vereinfacht und verschlankt werden. Künftig sollen Gemeinden mehr Flexibilität bei der Durchführung von Wahlen erhalten – zum Beispiel bei der Vorstellung der Kandidierenden oder bei der Einladung zur Wahl. Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen und die Gewinnung ehrenamtlich Engagierter zu erleichtern. Für die Gemeinden im Kirchenkreis Krefeld-Viersen hieße das perspektivisch weniger Bürokratie, mehr Gestaltungsspielraum und eine spürbare Entlastung der Presbyterien. Die konkreten Regelungen sollen bis 2027 erarbeitet werden.

Änderungen in der Pfarrerausbildung

Beschlossene Sache ist dagegen eine wichtige Änderung in der Pfarrerausbildung: Das Vikariat verkürzt sich landeskirchenübergreifend auf zwei Jahre. Damit soll der Einstieg in den Pfarrdienst beschleunigt und die Ausbildung effizienter gestaltet und Kosten reduziert werden. Für den Kirchenkreis Krefeld-Viersen kann dies mittelfristig helfen, schneller auf Personalbedarfe zu reagieren.

Regionale pastorale Versorgung rechtssicher geregelt

Mit der Neufassung des Pfarrstellengesetzes schafft die Landessynode erstmals eine dauerhafte und rechtssichere Grundlage, um pastorale Arbeit regional und kirchenkreisbezogen zu organisieren. Modelle, die bisher nur über zeitlich begrenzte Erprobungsgesetze möglich waren, stehen nun allen Gemeinden und Kirchenkreisen offen.

Für den Kirchenkreis Krefeld-Viersen bedeutet dies deutlich mehr Flexibilität: Pastorale Dienste können künftig gemeindeübergreifend geplant und wahrgenommen werden. Pfarrpersonen können im Rahmen einer Pfarrstelle auch Aufgaben in Nachbargemeinden übernehmen. Zudem können kreiskirchliche Pfarrstellen eingerichtet werden, die pastorale Aufgaben in mehreren Gemeinden oder in Verbindung mit Tätigkeiten auf Kirchenkreisebene bündeln.

Rechtliche Anpassungen sichern neue Strukturen ab

Begleitende Änderungen der Kirchenordnung und des Kirchenorganisationsgesetzes sichern diese Neuausrichtung rechtlich ab. Unter anderem werden das Pfarrwahlrecht, Zuständigkeiten bei Gottesdienstzeiten sowie die Mitgliedschaft von Pfarrpersonen in Presbyterien neu geregelt. Für die Gemeinden im Kirchenkreis Krefeld-Viersen heißt das: Die pastorale Versorgung bleibt auch dann verlässlich, wenn Pfarrpersonen regional oder kreiskirchlich eingesetzt sind. Die Zuordnung zu Presbyterien erfolgt künftig über Dienstanweisungen oder -vereinbarungen.

  • Red
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