Pressemitteilung

Synode tagt in Krefeld

Samstag, 29. August 2020, 8.30 bis 16.30 Uhr

  • Nr. Die 79. – ordentliche – Kreissynode (1. Tagung) des Ev. Kirchenkreises Krefeld-Viersen findet statt am Samstag, den 29. August 2020 im Seidenweberhaus in Krefeld. Per Zoom sind weitere Synodale zugeschaltet.
  • 21.8.2020
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Die Synode beginnt um 9.30 Uhr mit einer Andacht, die von Pfarrer Falk Schöller gehalten wird.

Nach der Konstituierung der Synode folgen Berichte zur kreiskirchlichen Konzeption, Regionenbildung und Pfarrstellenplanung. Anschließend geht es um das Diakonische Werk und Finanzen. Es folgt der Bericht der Verwaltungsleitung. Zudem stehen einige Wahlen zu Ausschüssen an.
Aktionen im Kirchenkreis werden vorgestellt:
• „Auf dem Weg zum ökofairen Kirchenkreis“, 
• „Über Grenzen hinweg – Beyond borders“,
• Regionalkonferenzen zu KiTas.

Die Synode endet mit der Schlussakte gegen 16.30 Uhr.

Es ist eine sogenannte Hybridsynode. Das bedeutet: 100 Synodale werden vor Ort im Seidenweberhaus teilnehmen, 25 sind per Zoom zugeschaltet. Gäste können ebenfalls per Zoom die Synode verfolgen.

Die Synode des Ev. Kirchenkreises Krefeld-Viersen besteht zur Zeit aus 131 Synodalen. Ihr gehören an: die Mitglieder des Kreissynodalvorstandes, Delegierte der 25 Gemeinden, aus kirchlichen Einrichtungen und Arbeitsfeldern sowie berufene Mitglieder. Der Ev. Kirchenkreis Krefeld-Viersen erstreckt sich von Nettetal an der Grenze zu den Niederlanden bis an den Rhein und umfasst die Stadt Krefeld, den Landkreis Viersen und Meerbusch. Ihm gehören knapp 96.000 evangelische Christinnen und Christen an. Die Kreissynode ist das Leitungsgremium des Kirchenkreises. Ihm stehen Kreissynodalvorstand und – an seiner Spitze – die Superintendentin vor.

Der Kreissynodalvorstand wird von der Kreissynode gewählt und mit der Leitung des Kirchenkreises und der Durchführung der Beschlüsse beauftragt. In der Regel kommt der Kreissynodalvorstand in monatlichen Sitzungen zusammen. Der Kreissynodalvorstand besteht aus sieben Personen: drei Pfarrer/Pfarrerinnen und vier Gemeindemitglieder. Sie werden „Synodalälteste“ genannt. Zudem gibt es stellvertretende Mitglieder.