Hinschauen - Helfen - Handeln

Der Evangelische Kirchenkreis Krefeld-Viersen setzt umfassende Präventions- und Schutzmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt um. Das Schutzkonzept gegen Sexualisierte Gewalt, das im Mai 2021 beschlossen und veröffentlicht wurde, dient als Rahmenschutzkonzept. Nach den Ergebnissen der ForuM-Studie werden die Schutzkonzepte und Schulungen entsprechend den von den Betroffenen genannten Erfordernissen angepasst und aktualisiert.

Es braucht ein offenes Ohr und einen sensiblen Umgang mit allen, die sich an uns wenden, wenn sie in ihrer sexuellen Selbstbestimmung verletzt wurden„, schreibt Superintendentin Dr. Barbara Schwahn im Vorwort des Schutzkonzeptes. „Um unser Bewusstsein dafür zu schärfen, nehmen alle Menschen im Kirchenkreis, die in irgendeiner Weise mit und für Menschen da sind und Verantwortung tragen, regelmäßig an Schulungen teil.

Alle hauptamtlichen Mitarbeitenden im Kirchenkreis haben an einer Präventionsschulung teilgenommen. Ebenso wurden alle Presbyterien geschult und weitere Ehrenamtliche aus Gemeinden. Ziel der Schulungen ist eine grundlegende Sensibilisierung hinsichtlich des Themas sexualisierte Gewalt, die Fähigkeit, mögliche Gefährdungsmomente zu erkennen. Jugendliche wurden über die so genannte Juleica-Ausbildung geschult. Die Jugendleiter*in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Jugendarbeit.


Im Evangelischen Kirchenkreis Krefeld-Viersen gibt es seit Mai 2021 Vertrauenspersonen für Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt und ein Interventionsteam, das bei konkreten Fällen tätig wird. Uns wurde von Seiten der Landeskirche bisher ein Fall aus der Vergangenheit genannt. Dem Kirchenkreis selbst ist bisher kein Fall bekannt. Wenn es Fälle sexualisierter Gewalt gegeben hat, von denen wir im Kirchenkreis keine Kenntnis haben, ist uns wichtig, dass sich Betroffene melden.

Wer selbst Betroffene*r ist oder Kenntnis über Fälle sexualisierter Gewalt hat, möge sich bitte wenden an

  • die Vertrauensperson des Kirchenkreises: Kerstin Leuchten unter Tel. 02151 / 7690-402, Mobil: 0151 / 27539278 oder der E-Mail kerstin.leuchten@evkkv.de .
  • die Seelsorgerin zum Thema sexualisierte Gewalt des Evangelischen Kirchenkreises Krefeld-Viersen: Pfarrerin Doerthe Brandner unter Tel. 02151 / 731600, Mobil: 01578 / 897 11 65 oder der E-Mail doerthe.brandner@ekir.de .
  • die Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung in der rheinischen Kirche, Evangelische Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung in Düsseldorf. Ansprechpartnerin Claudia Paul ist unter Tel. 0211 / 3610-312 oder der E-Mail claudia.paul@ekir.de erreichbar.

Die ForuM-Studie

Die ForuM-Studie wurde am 25. Januar 2024 vorgestellt. „ForuM“ steht für „Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland“. Die Kirche hatte die Untersuchung selbst beauftragt, um mehr über das Ausmaß von Missbrauch und die Umstände zu erfahren, die ihn begünstigen. Eine Besonderheit ist, dass der evangelische Wohlfahrtsverband, die Diakonie, in die Erforschung einbezogen wurde.
Die Studie nennt 2.225 Betroffene und 1.259 Beschuldigte im Zeitraum von 1946 bis 2020 – weit mehr als bislang bekannt. Da nicht alle Personalakten durchgesehen wurden und vieles gar nicht aktenkundig ist, muss von deutlich höheren Zahlen ausgegangen werden. Die Fälle verteilen sich auf nahezu alle Angebote und Bereiche. Eine Reihe von Faktoren in Kirche und Diakonie begünstigen sexualisierte Gewalt oder ihre Vertuschung. Nicht zuletzt übt die ForuM-Studie Kritik an den vielfältigen Strukturen der evangelischen Landeskirchen, die zu großen Defiziten beim Umgang mit Betroffenen und bei der Bewilligung von Anerkennungsleistungen geführt haben.
Entgegen mancher Darstellung hat die Evangelische Kirche im Rheinland alle Personalakten von 4.733 Pfarrpersonen und ca. 150 Disziplinarakten unter juristischer Mitwirkung durchgesehen. Dabei wurden 70 Verdachtsfälle gefunden und für die ForuM-Studie gemeldet. Die Personalakten von Lehrkräften an kirchlichen Schulen, von Kirchenbeamten sowie von Berufsgruppen, die bei Kirchenkreisen und Gemeinden angestellt sind, sollen folgen. Begleitet wird dies von einer regionalen Aufarbeitungskommission, in der Expert*innen aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung, Betroffene sowie Vertreter*innen der drei Landeskirchen in NRW und der Diakonie RWL zusammenarbeiten. Auch Kirchenkreise und Gemeinden sollen sich mit den Ergebnissen beschäftigen, um Präventionskonzepte und Schutzmaßnahmen zu verbessern (ekir.de).

  • 7.2.2024
  • Bettina Furchheim
  • Red