Gegen Antisemitismus und für Partizipation

Mit überwältigender Mehrheit nahm die am Samstag in Neuss-Gnadental tagende Kreissynode des Ev. Kirchenkreises Gladbach-Neuss den von Superintendent Dietrich Denker eingebrachten Initiativantrag „Stellung beziehen gegen Antisemitismus in jeglicher Gestalt“ an. Die Kreissynode wendet sich darin an die 23 Kirchengemeinden des Kirchenkreises und ruft sie dazu auf, „gerade jetzt allen antisemitischen Stimmungen und Äußerungen entgegenzutreten“. Alle Aktiven werden gebeten, weiterhin „in Gottesdiensten, Veranstaltungen und dem gesamten Gemeindeleben die jüdischen Geschwister und andere angefeindete Minderheiten im Blick zu behalten und für sie einzutreten.“

Die Kreissynode dankt zudem allen Engagierten „in den Gemeinden, in den Schulen und insgesamt in Kirche und Gesellschaft, die sich jetzt einsetzen für Frieden und Gerechtigkeit in Israel / Palästina und zugleich nach Wegen friedlicher Diskussion und Kommunikation zwischen den verschiedenen Standpunkten und Gruppierungen suchen.“ Der vollständige Wortlaut des Antrags findet sich hier .

Die Kreissynode, die mehr als 110.000 evangelische Christinnen und Christen zwischen der niederländischen Grenze und dem Rhein vertritt, tagte am Samstag, den 18.11.2023 zum ersten Mal seit 2019 wieder vollständig präsentisch. Sie trat in Neuss-Gnadental zusammen und die 123 anwesenden Stimmberechtigten hatten eine umfangreiche Tagesordnung zu bearbeiten. In seinem Bericht warf Superintendent Denker einen Blick auf die erschütternden Ereignisse des vergangenen Jahres, auf Antisemitismus, Krieg und Terror in Israel und der Ukraine und den sich ändernden Umgang mit Flüchtlingen in Deutschland. Er unterstrich: „Menschen in einer Notlage aufzunehmen ist und bleibt Christenpflicht.“ Der komplette Bericht des Superintendenten findet sich hier.

Kreissynode diskutiert Flexibilisierung bei Taufen, Trauungen und Beerdigungen

Die Kreissynode setzte sich auch mit den geplanten Änderungen des sogenannten Lebensordnungsgesetzes auseinander, in dem unter anderem Kasualien wie Taufe, Trauung und Beerdigung geregelt sind. Der Entwurf, über den die Landessynode im Januar 2024 entscheidet, sieht beispielsweise vor, dass Kinder auf Wunsch der Erziehungsberechtigten auch dann getauft werden können, wenn sie kein evangelisches Elternteil haben. Die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ist in der evangelischen Kirche schon lange möglich, das Recht darauf wird nun aber noch gestärkt. Trauungen sollen generell nicht mehr an kirchliche Räume gebunden werden, das heißt, auch die kirchliche Trauung am Rheinufer oder im Bunten Garten soll ermöglicht werden. Ebenso soll die Beerdigung nicht-evangelischer Verstorbener durch evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer, die bereits praktiziert wird, vereinfacht werden.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt befasste sich mit dem Partizipationsprozess, mit dem die Mitarbeit junger Menschen in kirchlichen Gremien vorangetrieben werden soll. In einem Imagefilm (unter www.dasjugendreferat.de anzuschauen) und einer anschließenden Diskussion erklärte die Generation U27, was sie sich wünscht, um sich verstärkt in Gremien einzubringen. Genannt wurden unter anderem Akzeptanz und Respekt, das heißt, das Gefühl, gehört und ernst genommen zu werden. Außerdem wurde für eine kürzere Wahlperiode für Jugendliche plädiert: lieber nur zwei statt vier Jahre.

  • 20.11.2023
  • Angela Rietdorf
  • Angela Rietdorf